Hausbesuch
Sollte es Ihnen aufgrund Ihres gesundheitliches Zustandes nicht möglich sein zur Behandlung in die Praxis zu kommen, kann ein Hausbesuch nötig sein.
Dieser muss von Ihrem Arzt verordnet werden und kann dann zu Hause, in einem Pfegeheim oder einer sozialen Wohneinrichtung stattfinden.
Die Mehrkosten hierfür trägt dann, bis auf Ihre Zuzahlung, Ihre Krankenkasse.
Sind Sie Privatpatient, werden die Kosten hierfür, vor der Behandlung, im Behandlungsvertrag geregelt.
